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   LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2009 - L 15 SO 41/09 B PKH   

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https://dejure.org/2009,20453
LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2009 - L 15 SO 41/09 B PKH (https://dejure.org/2009,20453)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.09.2009 - L 15 SO 41/09 B PKH (https://dejure.org/2009,20453)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. September 2009 - L 15 SO 41/09 B PKH (https://dejure.org/2009,20453)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungsansprüche für im Vollzug einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung (hier: Sicherungsverwahrung) sich befindliche Personen; Nachrrangigkeit der Sozialhilfe im Verhältnis zu anderen Sozialleistungen; Notwendigkeit einer konkreten Geltendmachung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2008 - 12 A 2587/07
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2009 - L 15 SO 41/09
    Es kommt aber im Einzelfall darauf an, ob der Zweck bzw. die Eigenart des Vollzuges die Hilfeleistung ausschließen, ob der mit der Hilfeleistung verfolgte Zweck auch während der Freiheitsentziehung erreicht werden kann und schließlich, ob der geltend gemachte Bedarf anderweitig, etwa durch den Vollzugsträger, gedeckt wird, denn Sozialhilfe wird grundsätzlich nur nachrangig gewährt (vgl. das zitierte Urteil des BVerwG, ferner Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 06. November 2008 - 12 A 2587/07, zitiert nach juris, m. w. N.).

    In der Sache dürfte es auch dann wieder entscheidend darauf ankommen, ob ein als notwendig anzuerkennender Bedarf durch die Vollzugsanstalt gedeckt wird (vgl. bezüglich einer Bekleidungsbeihilfe für einen Sicherungsverwahrten ablehnend Urteil des VG Aachen vom 10. Juli 2007 - 2 K 3070/04 - und nachfolgend Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 06. November 2008 - 12 A 2587/07, ebenso ablehnend eine Beihilfe für Sportkleidung und Hausrat, Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 09. Juni 1999 - 12 Zc 98.3518, alle zitiert nach juris).

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2009 - L 15 SO 41/09
    Die Sicherungsverwahrung zum Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Wiederholungstätern hat das Bundesverfassungsgericht als grundsätzlich verfassungsgemäß beurteilt und den Vollzug - jedenfalls in der für den Kläger maßgebenden bundesgesetzlich geregelten Ausgestaltung - nicht beanstandet (vgl. eingehend Urteil vom 05. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01 - BVerfGE 109, 133 ff sowie Urteil vom 10. Februar 2004 - 2 BvR 834/02 - BVerfGE 109, 190 ff = NJW 2004, 750 ff).
  • BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02

    Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2009 - L 15 SO 41/09
    Die Sicherungsverwahrung zum Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Wiederholungstätern hat das Bundesverfassungsgericht als grundsätzlich verfassungsgemäß beurteilt und den Vollzug - jedenfalls in der für den Kläger maßgebenden bundesgesetzlich geregelten Ausgestaltung - nicht beanstandet (vgl. eingehend Urteil vom 05. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01 - BVerfGE 109, 133 ff sowie Urteil vom 10. Februar 2004 - 2 BvR 834/02 - BVerfGE 109, 190 ff = NJW 2004, 750 ff).
  • BVerfG, 04.05.1983 - 1 BvL 46/80

    Prüfingenieure

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2009 - L 15 SO 41/09
    Danach ist es z. Beispiel bei der Schaffung neuer Straftatbestände, die Freiheitsstrafen androhen, nicht erforderlich, eine Einschränkung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG zu nennen (vgl. Beschluss des BVerfG vom 30. Mai 1973 - 2 BvL 4/73, zitiert nach juris, ferner Beschluss des BVerfG vom 04. Mai 1983 - 1 BvL 46/80 - BVerfGE 64, 72).
  • BVerfG, 30.05.1973 - 2 BvL 4/73

    Haftgrund Wiederholungsgefahr

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2009 - L 15 SO 41/09
    Danach ist es z. Beispiel bei der Schaffung neuer Straftatbestände, die Freiheitsstrafen androhen, nicht erforderlich, eine Einschränkung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG zu nennen (vgl. Beschluss des BVerfG vom 30. Mai 1973 - 2 BvL 4/73, zitiert nach juris, ferner Beschluss des BVerfG vom 04. Mai 1983 - 1 BvL 46/80 - BVerfGE 64, 72).
  • BVerwG, 04.11.1976 - 5 C 7.76

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2009 - L 15 SO 41/09
    Zwar entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass grundsätzlich auch für Personen, die sich im Vollzug einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung befinden, sozialhilferechtliche Leistungsansprüche in Betracht kommen können (vgl. dazu grundlegend Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 04. November 1976 - V C 7.76 -, BVerwGE 51, 281, betreffend Blindenhilfe für einen Strafgefangenen mit weiteren Nachweisen; Urteil des OVG Lüneburg vom 13. Mai 1992 - 4 L 149/90 - FEVS 43, 241 betreffend Taschengeld für einen Untersuchungsgefangenen).
  • OVG Niedersachsen, 13.05.1992 - 4 L 149/90

    Taschengeld für Untersuchungsgefangene; Hilfe zum Lebensunterhalt; Sozialhilfe;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2009 - L 15 SO 41/09
    Zwar entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass grundsätzlich auch für Personen, die sich im Vollzug einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung befinden, sozialhilferechtliche Leistungsansprüche in Betracht kommen können (vgl. dazu grundlegend Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 04. November 1976 - V C 7.76 -, BVerwGE 51, 281, betreffend Blindenhilfe für einen Strafgefangenen mit weiteren Nachweisen; Urteil des OVG Lüneburg vom 13. Mai 1992 - 4 L 149/90 - FEVS 43, 241 betreffend Taschengeld für einen Untersuchungsgefangenen).
  • BVerwG, 15.10.1976 - 5 B 77.76

    Anspruch eines Strafgefangenen auf Ernährungszulage und Taschengeld

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2009 - L 15 SO 41/09
    Damit ist sein notwendiger Bedarf an Lebensmittel vollständig durch Leistungen des Vollzugsträgers gedeckt und die Gewährung von Sozialhilfe ausgeschlossen (vgl. ebenso schon Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Oktober 1976 - V B 77/76 -, zitiert nach juris; ferner Arloth, Kommentar zum StVollzG, 2. Auflage 2008, Rdnr. 1 zu § 21 m. w. N.).
  • VG Aachen, 10.07.2007 - 2 K 3070/04

    Anspruch auf Bewilligung einer einmaligen Bekleidungsbeihilfe aus Mitteln der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2009 - L 15 SO 41/09
    In der Sache dürfte es auch dann wieder entscheidend darauf ankommen, ob ein als notwendig anzuerkennender Bedarf durch die Vollzugsanstalt gedeckt wird (vgl. bezüglich einer Bekleidungsbeihilfe für einen Sicherungsverwahrten ablehnend Urteil des VG Aachen vom 10. Juli 2007 - 2 K 3070/04 - und nachfolgend Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 06. November 2008 - 12 A 2587/07, ebenso ablehnend eine Beihilfe für Sportkleidung und Hausrat, Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 09. Juni 1999 - 12 Zc 98.3518, alle zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 09.06.1999 - 12 ZC 98.3518
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2009 - L 15 SO 41/09
    In der Sache dürfte es auch dann wieder entscheidend darauf ankommen, ob ein als notwendig anzuerkennender Bedarf durch die Vollzugsanstalt gedeckt wird (vgl. bezüglich einer Bekleidungsbeihilfe für einen Sicherungsverwahrten ablehnend Urteil des VG Aachen vom 10. Juli 2007 - 2 K 3070/04 - und nachfolgend Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 06. November 2008 - 12 A 2587/07, ebenso ablehnend eine Beihilfe für Sportkleidung und Hausrat, Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 09. Juni 1999 - 12 Zc 98.3518, alle zitiert nach juris).
  • LSG Bayern, 23.09.2009 - L 18 SO 118/09

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - keine Pflegebeihilfe für einen in Strafhaft

    Mit Beschluss vom 12.05.2009 (S 15 SO 41/09 ER) verpflichtete das SG den Bg, dem Bf ab sofort und vorläufig bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache, längstens für drei Monate, eine monatliche Pflegebeihilfe in Höhe von 56, 94 EUR zu gewähren.

    Im Hinblick auf den Beschluss des SG vom 12.05.2009 (S 15 SO 41/09 ER) erhalte der Bf auch derzeit diese Leistungen.

    Mangels glaubhaft gemachter veränderter Umstände ergebe sich kein weitergehender Anspruch des Bf als in den SG-Verfahren S 15 SO 60/08, S 15 SO 41/09 ER durch das SG festgestellt.

  • LSG Schleswig-Holstein, 12.07.2017 - L 9 SO 64/14

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Auf das Urteil des Sozialgerichts Itzehoe vom 28. Mai 2010 zum Aktenzeichen S 15 SO 41/09 werde zur Begründung verwiesen.

    Den Widerspruch des Klägers wies der Beklagte mit Widerspruchsbescheid vom 13. August 2012 als unbegründet zurück, unter erneuter Bezugnahme auf das Urteil des Sozialgerichts Itzehoe vom 28. Mai 2010 (S 15 SO 41/09).

    Eine die Nutzbarkeit des bewilligten Kfz ohne Begleitperson ausschließende Verschlechterung der gesundheitlichen Verhältnisse könne die Kammer keinem der über den Kläger vorliegenden Gutachten seit dem Untersuchungsbefund des Sachverständigen Dr. Sb... im Verfahren S 15 SO 41/09 entnehmen.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.02.2012 - L 15 SO 75/09

    Maßregelvollzug - Barbetrag - Arbeitstherapiegeld - Einkommensanrechnung

    Aufgrund der bestandskräftigen Leistungsbewilligung ist auch nicht zu prüfen, ob die Bewilligung von Leistungen nach dem SGB XII gegen den Nachranggrundsatz verstößt (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. September 2009, L 15 SO 41/09 B PKH zitiert nach Juris), weil von dem Kläger vorrangig Leistungen nach dem StVollzG bzw. nach § 28 Abs. 3 BerlPsychKG geltend zu machen wären.
  • LSG Sachsen, 04.03.2015 - L 3 AS 94/15

    Aufwendungen, die einem Gefangenen durch seinen Aufenthalt außerhalb der Anstalt

    In der sozialgerichtlichen Rechtsprechung ist auch grundsätzlich anerkannt, dass Personen, die sich in Strafhaft befinden, Ansprüche nach dem SGB XII haben können (vgl. z. B. BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 8 SO 24/12 R - SozR 4-3500 § 67 Nr. 1; Bay. LSG, Beschluss vom 17. September 2009 - L 18 SO 111/09 B ER - JURIS-Dokument; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. September 2009 - L 15 SO 41/09 B PKH - FEVS 61, 333 ff.; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Mai 2010 - L 23 SO 46/10 B ER - info also 2010, 182 f.; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. Juni 2011 - L 20 SO 76/08 - JURIS-Dokument).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2015 - L 15 SO 103/12

    Sicherungsverwahrung - Abstandsgebot - Nachranggrundsatz - zumutbare Arbeit

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 03. September 2009 bezüglich der Beschwerde gegen die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im erstinstanzlichen Verfahren (Az. L 15 SO 41/09 B PKH) ausgeführt hat, entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass grundsätzlich auch für Personen, die sich im Vollzug einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung befinden, sozialhilferechtliche Leistungsansprüche in Betracht kommen können.
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